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planvisierWarteliste

In Entwicklung · Start 2026

Ihr Bauantrag, geprüft bevor das Amt ihn prüft

Planvisier findet fehlende Unterlagen und Widersprüche in Bauantragsunterlagen — und belegt jeden Hinweis mit der Fundstelle im Dokument.

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Prüfbericht

Neubau EFH

N18,0010,00148,20 m²≠ 142,50 (Formular)1LAGEPLAN · M 1:200 · AUSSCHNITT
  • Grundfläche weicht vom Lageplan ab

    Blockierend · Konsistenz · Bauantrag S. 2, Feld 7.1

  • Entwässerungsplan fehlt

    Kritisch · Vollständigkeit · BauPrüfVO NRW § 8

  • Abstandsflächen eingehalten

    Konform · Landesrecht · Amtliche Flurstücksgeometrie

Nicht abgedeckt — Statik, Brandschutz, Wärmeschutz. Für das Grundstück lag kein digitaler Bebauungsplan vor.

Projekt

Neubau EFH

Blatt

1 / 9

Geprüft

14.03.2026

Status

Beispiel

Beispielhafter Prüfbericht als Zeichenblatt. Der Lageplan-Ausschnitt zeigt eine rot markierte Fundstelle: Die Grundfläche beträgt laut Lageplan 148,20 Quadratmeter, laut Formular 142,50 Quadratmeter. Darunter drei Befunde. Alle Angaben sind erfunden.
  • An 14 echten Bauanträgen erprobt
  • Amtliche Geobasis- und Bebauungsplandaten
  • Verarbeitung in der EU

01Das Problem

Ein Bauantrag scheitert selten am Entwurf

Er scheitert an einer fehlenden Anlage, an zwei Zahlen, die nicht zusammenpassen, an einem Wert, der nach der letzten Planung nur an einer Stelle korrigiert wurde.

  • 01

    Eine Nachforderung kostet Monate

    Fehlt ein Nachweis, ruht das Verfahren, bis er nachgereicht ist. Der Bauzeitenplan verschiebt sich, die Finanzierung läuft weiter.

  • 02

    Unterlagen widersprechen sich unbemerkt

    Formular, Lageplan, Grundrisse und Berechnungen entstehen zu verschiedenen Zeiten. Eine Zahl ändert sich — und nicht überall mit.

  • 03

    Bis zum Bescheid tappt man im Dunkeln

    Ob die Unterlagen vollständig und stimmig sind, erfährt man erst von der Behörde. Vorher gibt es keine zweite Meinung.

02So funktioniert’s

Hochladen, prüfen lassen, Blatt lesen

Kein Abtippen, kein Fragebogen. Planvisier liest die Unterlagen, die ohnehin entstehen.

  1. 01

    Unterlagen hochladen

    Bauantrag, Lagepläne, Grundrisse, Ansichten, Berechnungen und Nachweise — als PDF, auch als Scan.

  2. 02

    Planvisier liest und vergleicht

    Die Angaben werden aus den Dokumenten gelesen, untereinander abgeglichen und gegen amtliche Daten gehalten.

  3. 03

    Belegtes Blatt

    Jeder Befund mit Einordnung und Fundstelle. Was nicht geprüft werden konnte, steht ausdrücklich dabei.

Prüfbericht

Neubau EFH

N18,0010,00148,20 m²≠ 142,50 (Formular)1LAGEPLAN · M 1:200 · AUSSCHNITT
  • Grundfläche weicht vom Lageplan ab

    Blockierend · Konsistenz · Bauantrag S. 2, Feld 7.1

  • Entwässerungsplan fehlt

    Kritisch · Vollständigkeit · BauPrüfVO NRW § 8

  • Abstandsflächen eingehalten

    Konform · Landesrecht · Amtliche Flurstücksgeometrie

Nicht abgedeckt — Statik, Brandschutz, Wärmeschutz. Für das Grundstück lag kein digitaler Bebauungsplan vor.

Projekt

Neubau EFH

Blatt

1 / 9

Geprüft

14.03.2026

Status

Beispiel

Beispielhafter Prüfbericht als Zeichenblatt. Der Lageplan-Ausschnitt zeigt eine rot markierte Fundstelle: Die Grundfläche beträgt laut Lageplan 148,20 Quadratmeter, laut Formular 142,50 Quadratmeter. Darunter drei Befunde. Alle Angaben sind erfunden.

03Legende

Vier Fragen an jeden Antrag

Nicht alles davon lässt sich immer beantworten. Was offenbleibt, steht im Bericht.

VVollständigkeit
Welche Unterlagen für dieses Vorhaben vorgesehen sind — und welche davon fehlen.z. B. Entwässerungsplan nicht enthalten
KKonsistenz
Ob dieselbe Angabe in allen Dokumenten übereinstimmt: Flächen, Höhen, Bezeichnungen, Adressen.z. B. Grundfläche im Formular ≠ Lageplan
PBebauungsplan
Ob die Festsetzungen des geltenden B-Plans eingehalten sind, soweit er digital vorliegt.z. B. Firsthöhe über der Festsetzung
LLandesbauordnung NRW
Zwingende Folgen der Bauordnung, etwa bei Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze.z. B. Abstandsfläche reicht auf das Nachbargrundstück

04Für wen

Drei Blickwinkel auf denselben Antrag

  • Bauherrschaft

    Sie unterschreiben, was Sie nicht prüfen können

    Planvisier gibt Ihnen vor der Abgabe eine zweite, nachvollziehbare Meinung — in verständlicher Sprache, mit Verweis auf die Stelle im Dokument.

  • Bauträger

    Viele Vorhaben, ein Maßstab

    Wechselnde Planungsbüros, unterschiedliche Qualität. Planvisier legt an jede Abgabe denselben Maßstab an und macht wiederkehrende Schwachstellen sichtbar.

  • Planungsbüro

    Vier Augen, ohne zweiten Kopf

    Die Kontrollschleife vor dem Absenden. Kein Ersatz für Ihre Fachkunde — ein Durchgang, der nichts vergisst und alles belegt.

05Vertrauen und Grenzen

Nachprüfbar — und ehrlich darüber, was es nicht kann

Ein Prüfergebnis, das man glauben muss, ist wertlos. Deshalb ist nicht der Befund das Produkt, sondern der Beleg.

  • Jede Aussage mit Quelle

    Kein Befund ohne Fundstelle. Was sich nicht am Dokument belegen lässt, wird nicht behauptet.

  • Drei mögliche Antworten

    Konform, widerspricht oder nicht bewertbar. Unsicheres wird als unsicher ausgewiesen, nicht geraten.

  • Lücken stehen im Bericht

    Was nicht geprüft werden konnte, wird ausdrücklich genannt. Nichts gefunden heißt nicht bestanden.

  • Keine Rechtsberatung

    Planvisier bereitet die Prüfung vor und belegt sie. Die fachliche und rechtliche Entscheidung bleibt bei Ihnen, Ihrem Planungsbüro und der Behörde.

06Wer dahintersteckt

Kaan Tanriverdi

Planvisier entsteht in Aachen — kein Konzernprodukt, keine Investorenrunde. Der Anlass war die Beobachtung, wie viel Zeit in Genehmigungsverfahren an Dingen verlorengeht, die man vor der Abgabe hätte sehen können: eine fehlende Anlage, zwei Zahlen, die nicht zusammenpassen.

Entwickelt wird nicht gegen ausgedachte Beispiele, sondern gegen echte, öffentlich einsehbare Bauakten. Was daran nicht funktioniert, wird sichtbar gemacht statt weggelassen — und was das Programm nicht beurteilen kann, sagt es.

info@planvisier.de

07Warteliste

Erfahren Sie es zuerst

Wir melden uns, sobald Planvisier startet — und vorher bei denen, die eine Vorabversion an einem eigenen Vorhaben testen möchten. Kein Newsletter im Wochentakt.

Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung. Keine Weitergabe an Dritte, jederzeit abmeldbar. Datenschutz

08Fragen

Häufig gefragt

Wann geht Planvisier an den Start?

Der Kern läuft bereits und wird an echten Bauanträgen gemessen. Ein öffentlicher Zugang ist für 2026 geplant. Wer auf der Warteliste steht, erfährt es zuerst — und wird vorher gefragt, ob er die Vorabversion testen möchte.

Was wird Planvisier kosten?

Die Preise stehen noch nicht fest und werden zum Start bekanntgegeben. Wer auf der Warteliste steht, erfährt sie vorab. Es wird eine Abrechnung je Vorhaben geben, damit auch ein einzelner Bauantrag sinnvoll geprüft werden kann.

Ersetzt das meinen Architekten oder meinen Anwalt?

Nein, und das ist auch nicht das Ziel. Einen Bauantrag entwerfen und einreichen darf nur eine bauvorlageberechtigte Person. Planvisier prüft die fertigen Unterlagen auf Lücken und Widersprüche und belegt jeden Hinweis — eine rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls ist das ausdrücklich nicht.

Was passiert mit meinen Unterlagen?

Sie werden ausschließlich zur Prüfung Ihres Vorhabens verwendet — nicht verkauft und nicht ohne Erforderlichkeit an Dritte weitergegeben. An der Prüfung sind technische Dienstleister beteiligt, unter anderem für die KI-gestützte Auswertung. Mit ihnen werden zum Start Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen, die eine Nutzung Ihrer Unterlagen zum Training allgemeiner KI-Modelle vertraglich ausschließen. Ein Löschkonzept regelt die Speicherdauer. Die eingesetzten Anbieter und die Verarbeitungsorte werden zum Start offen benannt.

Für welche Regionen gilt die Prüfung?

Zuerst Nordrhein-Westfalen, weil Bauordnungsrecht Landesrecht ist und die Prüfung sonst nur oberflächlich bliebe. Weitere Bundesländer sollen nach und nach dazukommen. Vollständigkeit und Konsistenz funktionieren unabhängig davon; die Prüfung gegen Bebauungspläne setzt voraus, dass die Gemeinde ihre Pläne digital veröffentlicht hat.

Woher weiß ich, dass die Ergebnisse stimmen?

Weil Sie sie nachschlagen können. Zu jedem Befund gehört die Fundstelle im Dokument. Angaben, die sich nicht am Originaltext belegen lassen, erscheinen nicht im Bericht — und wo die Prüfung an ihre Grenze kommt, sagt sie das, statt zu raten.

Wer steckt dahinter?

Kaan Tanriverdi, Entwickler aus Aachen. Kein Konzern, kein Investorenprodukt — eine Software, die aus der Beschäftigung mit echten Bauakten entstanden ist. Kontakt: info@planvisier.de